Bahnordnung

1. Die Benutzung der Motorsport-Anlage ist nur mit vorheriger Zustimmung des RMSV Urloffen und gültiger Jahres- oder Tageskarte gestattet. Das Mindestalter zur Benutzung richtet sich nach den DMSB Lizenzbestimmungen. Jeder Fahrer benutzt die Motorsportanlage auf eigene Gefahr. Der Rad- und Motorsportverein Urloffen e.V. übernimmt gegenüber dem Bewerber, Fahrer und Helfer keinerlei Haftung für Personen -. Sach- und Vermögensschäden.

2. Die Kartbahn darf nur mit Karts befahren werden die sich in einem technisch einwandfreiem Zustand befinden. Die Karts dürfen nur auf der Rennstrecke gefahren werden. Gestartet wird an der Kartbahneinfahrt. Beim Verlassen ist ausschließlich die Kartbahnausfahrt zu benutzen.

3. Die Kartbahn darf nur mit Karts befahren werden, die den Geräuschbestimungen des DMSB entsprechen.

4. Das Fahren auf der Rennstrecke ist nur mit geeigneter Kleidung wie Schutzhelm, fester Jacke und Hose, festen Schuhen und Handschuhen erlaubt.

5. Liegengebliebene Karts sind unverzüglich von der Rennstrecke zu entfernen und aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Das Kart kann erst dann in das Fahrerlager gebracht werden, wenn die Rennstrecke frei ist und keine Gefahr für Dritte besteht.

6. Es darf nur Bleifreies Tankstellenbenzin oder Shell V-Power verwendet werden. Öl und Kettenschmiermittel dürfen nicht ins Erdreich gelangen. Ein Betanken oder Schmieren der Kette ist nur im befestigten Fahrerlager erlaubt.

7. Das Fahren sowie das laufen lassen der Motoren im Fahrerlager ist für alle
Karts verboten. Das Reinigen von Karts und Geräten ist auf der gesamten
Motor- Sportanlage verboten. Abfälle sind mitzunehmen und selbst zu
entsorgen.

8. Das Abstellen von Wohnwagen. sowie Zelten und Feuer machen ist nur mit Genehmigung der Platzwarte oder des Vorstandes erlaubt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Holz schlagen und Verschmutzen des
umliegenden Waldes polizeilich verboten ist.

9. Die Trainingszeiten für Rennkarts sind lt. Anhang festgesetzt.
An Sonn und Feiertagen 10.00 Uhr bis 12.oo Uhr 14.oo Uhr bis 19.oo Uhr
An Werktagen 9.oo Uhr bis 12.oo Uhr 14.oo Uhr bis 19.oo Uhr

10. Schadensersatzpflicht: Beschädigungen an der Anlage insbesondere der
Schutzzäune. sind unverzüglich zu melden. Die Schadenersatzpflicht obliegt
dem Verursacher.

11. Jegliche gewerbliche Betätigung auf dem Vereinsgelände ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Vorstand.

12. Pflichten von Tierhaltern: Hunde sind von der Rennstrecke fernzuhalten.
In den übrigen Bereichen der Anlage sind sie an der Leine zu führen.

13. An folgenden Feiertagen ist die Kartbahn für Rennkarts gesperrt.
Karfreitag, Allerheiligen und 1.Weihnachtsfeiertag

14. Neben der Bahnordnung sind gesondert auf dem Gelände angebrachte Hinweise zu beachten. Bei Verstößen gegen die Bahnordnung kann sofortiges Fahrverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus kann der RMSV Urloffen von seinen Hausrecht Gebrauch machen.
Im Interesse des Kartsportes bittet Sie der Rad und Motorsportverein Urloffen um die strikte Einhaltung der Bestimmungen.

Ausnahmen können nur von den Vorsitzenden des RMSV genehmigt werden.
Rad und Motorsportverein Urloffen e.V.

Artur Hätti
1. Vorsitzender