| 1. Die Benutzung
der Motorsport-Anlage ist nur mit vorheriger Zustimmung des RMSV Urloffen
und gültiger Jahres- oder Tageskarte gestattet. Das Mindestalter zur
Benutzung richtet sich nach den DMSB Lizenzbestimmungen. Jeder Fahrer
benutzt die Motorsportanlage auf eigene Gefahr. Der Rad- und
Motorsportverein Urloffen e.V. übernimmt gegenüber dem Bewerber, Fahrer
und Helfer keinerlei Haftung für Personen -. Sach- und
Vermögensschäden.
2. Die Kartbahn darf nur mit Karts
befahren werden die sich in einem technisch einwandfreiem Zustand
befinden. Die Karts dürfen nur auf der Rennstrecke gefahren werden.
Gestartet wird an der Kartbahneinfahrt. Beim Verlassen ist ausschließlich
die Kartbahnausfahrt zu benutzen.
3. Die Kartbahn darf nur mit Karts
befahren werden, die den Geräuschbestimungen des DMSB entsprechen.
4. Das Fahren auf der Rennstrecke ist nur
mit geeigneter Kleidung wie Schutzhelm, fester Jacke und Hose, festen
Schuhen und Handschuhen erlaubt.
5. Liegengebliebene Karts sind
unverzüglich von der Rennstrecke zu entfernen und aus dem Gefahrenbereich
zu bringen. Das Kart kann erst dann in das Fahrerlager gebracht werden,
wenn die Rennstrecke frei ist und keine Gefahr für Dritte besteht.
6. Es darf nur Bleifreies
Tankstellenbenzin oder Shell V-Power verwendet werden. Öl und
Kettenschmiermittel dürfen nicht ins Erdreich gelangen. Ein Betanken oder
Schmieren der Kette ist nur im befestigten Fahrerlager erlaubt.
7. Das Fahren sowie das laufen lassen der
Motoren im Fahrerlager ist für alle
Karts verboten. Das Reinigen von Karts und Geräten ist auf der gesamten
Motor- Sportanlage verboten. Abfälle sind mitzunehmen und selbst zu
entsorgen.
8. Das Abstellen von Wohnwagen. sowie Zelten und Feuer machen ist nur mit
Genehmigung der Platzwarte oder des Vorstandes erlaubt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Holz schlagen und Verschmutzen des
umliegenden Waldes polizeilich verboten ist.
9. Die Trainingszeiten für Rennkarts
sind lt. Anhang festgesetzt.
An Sonn und Feiertagen 10.00 Uhr bis 12.oo Uhr 14.oo Uhr bis 19.oo Uhr
An Werktagen 9.oo Uhr bis 12.oo Uhr 14.oo Uhr bis 19.oo Uhr
10. Schadensersatzpflicht:
Beschädigungen an der Anlage insbesondere der
Schutzzäune. sind unverzüglich zu melden. Die Schadenersatzpflicht
obliegt
dem Verursacher.
11. Jegliche gewerbliche Betätigung auf
dem Vereinsgelände ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen
hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Vorstand.
12. Pflichten von Tierhaltern: Hunde sind
von der Rennstrecke fernzuhalten.
In den übrigen Bereichen der Anlage sind sie an der Leine zu führen.
13. An folgenden Feiertagen ist die
Kartbahn für Rennkarts gesperrt.
Karfreitag, Allerheiligen und 1.Weihnachtsfeiertag
14. Neben der Bahnordnung sind gesondert
auf dem Gelände angebrachte Hinweise zu beachten. Bei Verstößen gegen
die Bahnordnung kann sofortiges Fahrverbot ausgesprochen werden. Darüber
hinaus kann der RMSV Urloffen von seinen Hausrecht Gebrauch machen.
Im Interesse des Kartsportes bittet Sie der Rad und Motorsportverein
Urloffen um die strikte Einhaltung der Bestimmungen.
Ausnahmen können nur von den Vorsitzenden des RMSV genehmigt werden.
Rad und Motorsportverein Urloffen e.V.
Artur Hätti
1. Vorsitzender |